HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Hier finden Sie Antworten auf uns häufig gestellte Fragen. Bevor Sie um Beratung nachsuchen sollten Sie hier zunächst nachsehen, ob Ihre Frage nicht schon beantwortet wurde.1. An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Pflegekind aufnehmen möchte?
Die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie in Wochen- und Dauerpflege ist bewilligungspflichtig (Art. 4 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern vom 19. Oktober 1977, PAVO)
Wenn Sie sich für diese anspruchsvolle Aufgabe interessieren, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Diese wird Sie dann an die für die Abklärung zuständige Stelle (Sozialdienst, Jugendsekretariat, Jugend- und Familienberatung, etc.) weiter verweisen. Bei der Abklärung durch die zuständige Stelle wird festgestellt, ob Sie (und Ihre Familie) grundsätzlich für die Aufnahme eines Pflegekindes geeignet sind, ob ein allfälliges Pflegeverhältnis von allen Mitglieder der Familie oder Lebensgemeinschaft getragen ist. Sie kommen in der Regel auf eine Liste der «abgeklärten Pflegeplätze». Da das Pflegekinderwesen kommunal, im Bezirk oder Amt und in den wenigsten Fällen kantonal organisiert ist, kann es sehr lange, manchmal Jahre dauern, bis ein Kind bei Ihnen platziert wird (näheres siehe Frage 3 ).
Eine Bewilligung kann die Vormundschaftsbehörde (in vielen Gemeinden der Gemeinderat oder die Fürsorgebehörde) aber erst erteilen, wenn eine platzierende Stelle (in der Regel die selben, die auch die Abklärung machen), eine Beiständin, ein Vormund oder die Eltern selbst Ihnen ein Kind / ihr Kind in Pflege geben wollen. In Art. 8, Abs. 2 der PAVO heisst es: «Die Bewilligung wird ihnen (den Pflegeeltern) für ein bestimmtes Kind erteilt». Für ein bestimmtes Kind wird also ein seinen Bedürfnissen angemessenes Umfeld gesucht und in der Regel gefunden. Falls die Gemeindeverwaltung, bzw. der Sozialdienst nicht s mit Ihrem Angebot, ein Pflegekind aufzunehmen anfangen kann und Sie abweist rufen Sie uns bitte an. Wir geben Ihnen dann die Adressen von einigen regionalen Projekten an, die immer wieder geeignete Plätze für Kinder in Familien suchen.
Wenn Sie sich für diese anspruchsvolle Aufgabe interessieren, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Diese wird Sie dann an die für die Abklärung zuständige Stelle (Sozialdienst, Jugendsekretariat, Jugend- und Familienberatung, etc.) weiter verweisen. Bei der Abklärung durch die zuständige Stelle wird festgestellt, ob Sie (und Ihre Familie) grundsätzlich für die Aufnahme eines Pflegekindes geeignet sind, ob ein allfälliges Pflegeverhältnis von allen Mitglieder der Familie oder Lebensgemeinschaft getragen ist. Sie kommen in der Regel auf eine Liste der «abgeklärten Pflegeplätze». Da das Pflegekinderwesen kommunal, im Bezirk oder Amt und in den wenigsten Fällen kantonal organisiert ist, kann es sehr lange, manchmal Jahre dauern, bis ein Kind bei Ihnen platziert wird (näheres siehe Frage 3 ).
Eine Bewilligung kann die Vormundschaftsbehörde (in vielen Gemeinden der Gemeinderat oder die Fürsorgebehörde) aber erst erteilen, wenn eine platzierende Stelle (in der Regel die selben, die auch die Abklärung machen), eine Beiständin, ein Vormund oder die Eltern selbst Ihnen ein Kind / ihr Kind in Pflege geben wollen. In Art. 8, Abs. 2 der PAVO heisst es: «Die Bewilligung wird ihnen (den Pflegeeltern) für ein bestimmtes Kind erteilt». Für ein bestimmtes Kind wird also ein seinen Bedürfnissen angemessenes Umfeld gesucht und in der Regel gefunden. Falls die Gemeindeverwaltung, bzw. der Sozialdienst nicht s mit Ihrem Angebot, ein Pflegekind aufzunehmen anfangen kann und Sie abweist rufen Sie uns bitte an. Wir geben Ihnen dann die Adressen von einigen regionalen Projekten an, die immer wieder geeignete Plätze für Kinder in Familien suchen.
2. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Pflegemutter/Pflegevater zu werden?
- Sie sollten Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und in der Lage sein, für deren Belange einzutreten.
- Sie sollten im wörtlichen und übertragenen Sinne genug Raum für ein (weiteres) Kind haben.
- Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, sollte diese stabil sein, am besten einige «Stürme» schon überstanden haben.
- Ihre gesamte Familie sollte bereit sein, mit einem Kind aus einem fremden Lebensumfeld leben zu wollen, dessen Verhaltensweisen und Gewohnheiten von denen in Ihrer Familie abweichen.
- Sie sollten anerkennen können, dass Pflegekinder Beziehungen zu ihren Eltern und ein Recht auf Umgang mit ihrer Herkunftsfamilie haben.
- Sie sollten sich in die Situation eines Kindes einfühlen können, das befristet oder auf Dauer von seinen Eltern getrennt leben soll.
- Sie sollten bereit sein, sich auf die Aufgabe vorzubereiten, einen Grund- oder Ausbildungskurs zu besuchen und nach der Aufnahme eines Pflegekindes sich fortzubilden, bei Konflikten rechtzeitig um Beratung/Supervision nachzusuchen.
- Sie sollten bereit sein, mit Fachpersonen, der Pflegekinder-Aufsicht und anderen Behörden zusammen zu arbeiten.
- Ihre finanziellen Verhältnisse sollten geordnet sein (z.B. keine Überschuldung).
- Sie (und Ihre Familie) sollten physisch und psychisch gesund und belastbar sein.
3. Wie lange muss ich warten, bis ich ein Pflegekind aufnehmen kann?
Diese Frage lässt sich nicht leicht beantworten. Das hat mehrere Gründe:
Die Trennung eines Kindes von seiner Herkunftsfamilie ist ein schwerwiegendes Ereignis für Kind und Eltern. Veranlasst die Vormundschaftsbehörde die Unterbringung in einer Pflegefamilie, so übernimmt sie gegenüber Kind und Eltern eine Garantenpflicht hinsichtlich der Förderung des Kindes. Sie ist deshalb verpflichtet zu prüfen, ob Pflegeeltern für die Aufgabe geeignet sind. Die Fachleute der zuständigen Stelle (Sozialdienst der Gemeinde / der Region) müssen sich deshalb ein umfassendes Bild von Ihnen und Ihrer Familie machen können. Wie Sie sich denken können, ist dies ein längerer Prozess, der Ihre aktive Mithilfe erfordert.
Nach dessen Abschluss muss der Sozialdienst einschätzen können, ob Sie generell für die Aufgabe als Pflegeeltern / Pflegefamilie in Frage kommen. Mit Ihrer Hilfe finden die Fachpersonen auch heraus, welche besonderen Fähigkeiten und persönlichen Erfahrungen Sie für die Erziehung von Pflegekindern mitbringen. Manche Pflegefamilien können besonders gut jüngere Pflegekinder betreuen, andere wieder besser ältere; die einen wollen Kinder auf Dauer in ihre Familie integrieren, andere wollen Kinder zeitlich befristet in ihre Familie aufnehmen, bis diese wieder mit ihren Eltern zusammenleben können.
Schon an diesen wenigen Beispielen können Sie erkennen, wie gross die Vielfalt von Fähigkeiten in Pflegefamilien sein kann. Der Sozialdienst hat bei der Platzierung eines Kindes die Verantwortung, diejenige Pflegefamilie auszuwählen, die besonders gut in der Lage ist, diesem bestimmten Kind zu helfen.
Deshalb wird Ihnen u.U. viel Geduld abverlangt oder es kann blitzschnell gehen bis der Tag gekommen ist, an dem ein Kind genau Ihre Hilfe und die Ihrer Familie braucht. Es geht um die Entwicklung sehr persönlicher Beziehungen, die sich einer exakten Planung entziehen.
Niemand kann planen, wann ein Kind eine ganz bestimmte Pflegefamilie braucht. Aber es ist für die zuständigen Stellen sehr wichtig genügend abgeklärte Pflegeplätze zur Verfügung zu haben, damit das Recht des Kindes auf einen ihm und seinen Bedürfnissen entsprechenden Pflegeplatz gewährleistet ist.
Von daher wäre es falsch, interessierten Pflegeeltern konkrete Zeiträume zu benennen, in denen sie mit der Vermittlung eines Kindes rechnen können.
Zum Anfang
Die Trennung eines Kindes von seiner Herkunftsfamilie ist ein schwerwiegendes Ereignis für Kind und Eltern. Veranlasst die Vormundschaftsbehörde die Unterbringung in einer Pflegefamilie, so übernimmt sie gegenüber Kind und Eltern eine Garantenpflicht hinsichtlich der Förderung des Kindes. Sie ist deshalb verpflichtet zu prüfen, ob Pflegeeltern für die Aufgabe geeignet sind. Die Fachleute der zuständigen Stelle (Sozialdienst der Gemeinde / der Region) müssen sich deshalb ein umfassendes Bild von Ihnen und Ihrer Familie machen können. Wie Sie sich denken können, ist dies ein längerer Prozess, der Ihre aktive Mithilfe erfordert.
Nach dessen Abschluss muss der Sozialdienst einschätzen können, ob Sie generell für die Aufgabe als Pflegeeltern / Pflegefamilie in Frage kommen. Mit Ihrer Hilfe finden die Fachpersonen auch heraus, welche besonderen Fähigkeiten und persönlichen Erfahrungen Sie für die Erziehung von Pflegekindern mitbringen. Manche Pflegefamilien können besonders gut jüngere Pflegekinder betreuen, andere wieder besser ältere; die einen wollen Kinder auf Dauer in ihre Familie integrieren, andere wollen Kinder zeitlich befristet in ihre Familie aufnehmen, bis diese wieder mit ihren Eltern zusammenleben können.
Schon an diesen wenigen Beispielen können Sie erkennen, wie gross die Vielfalt von Fähigkeiten in Pflegefamilien sein kann. Der Sozialdienst hat bei der Platzierung eines Kindes die Verantwortung, diejenige Pflegefamilie auszuwählen, die besonders gut in der Lage ist, diesem bestimmten Kind zu helfen.
Deshalb wird Ihnen u.U. viel Geduld abverlangt oder es kann blitzschnell gehen bis der Tag gekommen ist, an dem ein Kind genau Ihre Hilfe und die Ihrer Familie braucht. Es geht um die Entwicklung sehr persönlicher Beziehungen, die sich einer exakten Planung entziehen.
Niemand kann planen, wann ein Kind eine ganz bestimmte Pflegefamilie braucht. Aber es ist für die zuständigen Stellen sehr wichtig genügend abgeklärte Pflegeplätze zur Verfügung zu haben, damit das Recht des Kindes auf einen ihm und seinen Bedürfnissen entsprechenden Pflegeplatz gewährleistet ist.
Von daher wäre es falsch, interessierten Pflegeeltern konkrete Zeiträume zu benennen, in denen sie mit der Vermittlung eines Kindes rechnen können.
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4. Erhalte ich eine finanzielle Unterstützung?
Ja, laut PAVO haben Sie Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung. Diese ist meistens in kantonalen Richtlinien geregelt und setzt sich aus den effektiven Kosten (Wohnen, Ernährung, Kleidung, Gesundheit, Bildung) ergeben und einer Entschädigung für Ihre Erziehungsarbeit zusammen. Letztere entfällt, wenn sie als Pflegeeltern zugleich die Grosseltern oder Verwandte zweiten Grades des Pflegekindes sind.
Meistens sind die Ansätze auch nach Alter des Pflegekindes abgestuft. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die Höhe des Pflegegeldes in Ihrer Region und wie viel Sie davon allenfalls der Gemeinde für AHV/IV (für Pflegekinder erhalten Sie keine Erziehungsgutschrift!), bzw. für Steuern wieder abliefern müssen.
Klar ist: Wenn man die Pflegegeld-Ansätze der Kantone im oberen Bereich der Skala (BL+BS/BE/ZH) nimmt und sie mit den effektiven Kinderkosten (Deiss, Joseph; Guillaume, Marie-Luce; Lüthi, Ambros: Kinderkosten in der Schweiz. Freiburg, 1988) vergleicht, haben die Pflegeeltern selbst in diesen Kantonen nicht einmal eine Entschädigung für ihre Erziehungsarbeit. «Etwas dazu verdienen» kann man mit Pflegekindern also nicht. Als Entschädigung für die Erziehungsarbeit bleibt deshalb nur die «Wertschätzung» der Arbeit, mit der Pflegeeltern einen wichtigen Beitrag zur Prävention und zum «Wohl des Kindes» leisten.
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Meistens sind die Ansätze auch nach Alter des Pflegekindes abgestuft. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die Höhe des Pflegegeldes in Ihrer Region und wie viel Sie davon allenfalls der Gemeinde für AHV/IV (für Pflegekinder erhalten Sie keine Erziehungsgutschrift!), bzw. für Steuern wieder abliefern müssen.
Klar ist: Wenn man die Pflegegeld-Ansätze der Kantone im oberen Bereich der Skala (BL+BS/BE/ZH) nimmt und sie mit den effektiven Kinderkosten (Deiss, Joseph; Guillaume, Marie-Luce; Lüthi, Ambros: Kinderkosten in der Schweiz. Freiburg, 1988) vergleicht, haben die Pflegeeltern selbst in diesen Kantonen nicht einmal eine Entschädigung für ihre Erziehungsarbeit. «Etwas dazu verdienen» kann man mit Pflegekindern also nicht. Als Entschädigung für die Erziehungsarbeit bleibt deshalb nur die «Wertschätzung» der Arbeit, mit der Pflegeeltern einen wichtigen Beitrag zur Prävention und zum «Wohl des Kindes» leisten.
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5. Welche Formen von Pflegeverhältnissen gibt es?
Kurzzeit- oder Übergangspflegeverhältnisse
In Kurzzeit- oder Übergangspflegeverhältnissen werden Kinder für eine befristete Zeit platziert, weil in ihrer Herkunftsfamilie unvorhergesehene Situationen aufgetreten sind (z.B. plötzlicher Ausfall der Eltern durch Krankheit, Teilnahme an Therapien, innerfamiliäre Krisen u.ä.). Kann in dieser Zeit das Kind nicht in der Herkunftsfamilie oder in einer SOS-Familie versorgt werden, sollte die zuständige Stelle (Sozialdienst, Jugend- und Familienberatungsstelle, Pflegekinderdienst) bemüht sein, eine Pflegefamilie in der Nähe der Ursprungsfamilie des Kindes zu finden, um den Kontakt zu den leiblichen Eltern / Bezugspersonen und einem Teil des gewohnten Lebensumfeldes zu erhalten (Kindergarten, Schule, Freundeskreis usw.). Dauer: bis max. zwei Jahre. (inkl. event. vorausgegangener Bereitschaftspflege)
Bereitschaftspflegeverhältnisse (SOS-Familien) (Krisenintervention)
Bereitschaftspflegeverhältnisse oder SOS Familienplätze bieten die Möglichkeit der kurzfristigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie, um eine geeignete Perspektive für die betroffenen Kinder und Jugendlichen vorzubereiten.
Bereitschaftspflegeverhältnisse sind eine Form der Krisenintervention und dauern normalerweise nicht länger als drei Monate. Während des Aufenthaltes in der Pflegefamilie wird die Situation des Kindes geklärt und notwendige Hilfestellungen für die Zukunft werden in die Wege geleitet.
Ziele der Platzierung in einer Bereitschaftspflegefamilie sind:
Auf Dauer angelegte Pflegeverhältnisse (Wochen- und Dauerpflege)
Wenn innerhalb eines - im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen - vertretbaren Zeitraumes durch Beratung und Unterstützung und/oder durch Sozialpädagogische Familienhilfe eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie nicht zu erreichen ist, sollte das Kind auf Dauer in einer Pflegefamilie platziert werden. Wichtig ist dass dies unter Berücksichtigung des Alters und Entwicklungsstandes eines Kindes oder Jugendlichen und seiner persönlichen Bindungen sowie der Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie geschieht. Mit den beteiligten Personen (Herkunftseltern, Pflegeeltern, Kind/Jugendlicher, Fachperson, Behörde) soll dann eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebens-perspektive erarbeitet werden.
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In Kurzzeit- oder Übergangspflegeverhältnissen werden Kinder für eine befristete Zeit platziert, weil in ihrer Herkunftsfamilie unvorhergesehene Situationen aufgetreten sind (z.B. plötzlicher Ausfall der Eltern durch Krankheit, Teilnahme an Therapien, innerfamiliäre Krisen u.ä.). Kann in dieser Zeit das Kind nicht in der Herkunftsfamilie oder in einer SOS-Familie versorgt werden, sollte die zuständige Stelle (Sozialdienst, Jugend- und Familienberatungsstelle, Pflegekinderdienst) bemüht sein, eine Pflegefamilie in der Nähe der Ursprungsfamilie des Kindes zu finden, um den Kontakt zu den leiblichen Eltern / Bezugspersonen und einem Teil des gewohnten Lebensumfeldes zu erhalten (Kindergarten, Schule, Freundeskreis usw.). Dauer: bis max. zwei Jahre. (inkl. event. vorausgegangener Bereitschaftspflege)
Bereitschaftspflegeverhältnisse (SOS-Familien) (Krisenintervention)
Bereitschaftspflegeverhältnisse oder SOS Familienplätze bieten die Möglichkeit der kurzfristigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie, um eine geeignete Perspektive für die betroffenen Kinder und Jugendlichen vorzubereiten.
Bereitschaftspflegeverhältnisse sind eine Form der Krisenintervention und dauern normalerweise nicht länger als drei Monate. Während des Aufenthaltes in der Pflegefamilie wird die Situation des Kindes geklärt und notwendige Hilfestellungen für die Zukunft werden in die Wege geleitet.
Ziele der Platzierung in einer Bereitschaftspflegefamilie sind:
- Das Kind aus gefährlichen, gewalttätigen oder verwahrlosten Situationen heraus zunehmen, um Ruhe und Sicherheit zu finden
- Zeit zu haben, um den optimalen Pflege- oder Heimplatz zu suchen und finden
- Die angespannte Situation in der Herkunftsfamilie kurzfristig zu entlasten
Auf Dauer angelegte Pflegeverhältnisse (Wochen- und Dauerpflege)
Wenn innerhalb eines - im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen - vertretbaren Zeitraumes durch Beratung und Unterstützung und/oder durch Sozialpädagogische Familienhilfe eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie nicht zu erreichen ist, sollte das Kind auf Dauer in einer Pflegefamilie platziert werden. Wichtig ist dass dies unter Berücksichtigung des Alters und Entwicklungsstandes eines Kindes oder Jugendlichen und seiner persönlichen Bindungen sowie der Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie geschieht. Mit den beteiligten Personen (Herkunftseltern, Pflegeeltern, Kind/Jugendlicher, Fachperson, Behörde) soll dann eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebens-perspektive erarbeitet werden.
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6. Welche Kinder brauchen eine Pflegefamilie?
Selten gibt es nur einen einzigen Grund für die Platzierung eines Kindes in einer Pflegefamilie. In der Regel geht es um einen ganzen Komplex von Ursachen, so dass ein geringfügiger Anlass genügen kann, um die Entscheidung zur Trennung von Kind und Eltern auszulösen. Bei diesem «multifaktoriellen Ansatz» lassen sich - neben dem auslösenden Ereignis wie z.B. einer Misshandlung - vier Ebenen unterscheiden, die gemeinsam oder in unterschiedlichen Kombinationen den Ursachenzusammenhang bilden.
Zum Anfang
- Zum einen gehören hierzu belastende Sozialisationsbedingungen der Eltern (Armut, Mangel an Schul- und Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit und schlechte Wohnverhältnisse) und / oder familiale Konflikte, die sich in Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch, langen Heimaufenthalten, Drogenmissbrauch, psychiatrischen Erkrankungen oder zu früher Elternschaft manifestiert haben können; aber auch aktuelle Belastungen wie schwere Erkrankungen oder Trennung vom Partner / der Partnerin können zu dauernder Überforderung führen. Nicht selten durchziehen solche Symptome und Strukturen mehrere Generationen einer Familie, zusätzlich verschärft durch historische Krisen wie Kriege, Zeiten wirtschaftlicher Not, Fluchtbewegungen u. ä.;
- Weiter zählen dazu unerwünschte Schwangerschaft, Überforderung der Eltern durch eine Frühgeburt, chronische Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes, frühe unbewältigte Trennungen, belastendes Verhalten des Kindes wie z.B. Hypermotorik, Einnässen, Schulversagen u.a.;
- Familiale Regeln und Muster, alle Formen der familialen Interaktion können dauernd oder zeitweise so dysfunktional sein / werden, dass sie die Konflikt- oder Krisenbewältigungsfähigkeiten einer Familie überfordern oder lahmlegen. Hierzu gehören insbesondere starre Beziehungsdreiecke, überkontrollierende, symbiotische oder stark verwöhnende Beziehungsformen u.a.;
- Schliesslich spielen auch soziale Belastungen wie chronische Armut und Arbeitslosigkeit, unzureichende Wohnverhältnisse, mangelnde Ausbildung, soziale Diskriminierung und Isolation u. a. eine Rolle.
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7. Wo kann ich mich vertiefter informieren?
- In unserer Broschüre «Leben mit Pflegekindern», Zürich 2002, 108 Seiten, Fr. 15.00
- Netz, Zeitschrift für das Pflegekinderwesen, Abonnement 3 Nummern jährlich Fr. 35.00, Einzelnummern Fr. 12.-
- Unterlagen und Jahresprogramm zur Aus- und Fortbildung von Pflegeeltern
Bestellungen:
Tel. 044/205 50 40; Fax 044/205 50 45
E-Mail: oder direkt online




